Deep Links

Deep-LinksEin Deep-Link (englisch für “tiefe Verknüpfung”) ist ein Hyperlink, der den Besucher direkt auf eine bestimmte Unterseite einer Webseite leitet, also auf eine Ebene unterhalb der Startseite des Online-Auftritts führt. Im Gegensatz dazu lenkt ein Surface-Link, also ein “Oberflächen-Link”, Besucher auf die Startseite als die primäre Oberfläche einer Webpräsenz. Die Vorteile von Deep-Links ergeben sich vor allem aus ihrer Benutzerfreundlichkeit. Ein Deep-Link ermöglicht ohne weitere Navigation den direkten Zugang zu einer Produktseite oder einem anderen Online-Angebot. Allerdings ergeben sich aus der Verwendung von Deep-Links immer wieder rechtliche Probleme.

Deep Links – für Benutzerfreundlichkeit, höhere Conversion Rates und Suchmaschinenoptimierung

Für Suchmaschinen und in vielen anderen Online-Bereichen sind Deep-Links nahezu unverzichtbar. Sie sind eine der Grundlagen für die vielfältigen Vernetzungen im Internet und garantieren einen schnellen und fokussierten Zugriff auf die gewünschten Informationen. Im Online-Marketing tragen gut gesetzte Deep-Links oft zu höheren Conversion Raten bei, da die Besucher einer Seite durch sie schnell und unaufwändig finden, was sie suchen. Als ein Bespiel: Wer bei Google nach einem bestimmten Buch sucht, landet mit großer Wahrscheinlichkeit bei Amazon und dort nicht auf der Startseite des Online-Händler, sondern durch einen Deep-Link direkt auf der Produktseite dieses Titels.

Unter SEO-Aspekten verbessern Deep-Links vor allem das Long-Tail-Ranking einer Seite, das häufig über Unterseiten läuft. Insgesamt können “intelligente” Deep-Links das Linkprofil einer Webpräsenz deutlich optimieren.

Urheberrechtsverletzungen durch Deep-Links

Hinter dem Wunsch, Deep Links auf einer Seite juristisch zu unterbinden, stehen naturgemäß vor allem kommerzielle Interessen. Besucher, die eine Internetpräsenz über Surface-Links erreichen, haben beispielsweise keine Möglichkeit, Werbeeinblendungen zu umgehen. Durch die Navigation auf verschiedenen Unterseiten erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein potenzieller Kunde Angebote wahrnimmt, nach denen er ursprünglich nicht gesucht hat. Die Benutzerfreundlichkeit von Deep-Links hat für fremde Seiten damit Nachteile zur Folge.

In juristischen Auseinandersetzungen zum Thema geht es vorrangig um Urheberrechtsverletzungen.

Hier Beispiele aus Deuschland:

Aus Sicht kommerzieller Content-Anbieter verhindert ein Deep-Link, dass bestimmte Inhalte klar einem bestimmten Anbieter/Urheber zugeordnet werde können. Zwar hatte das Paperboy-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2003 die Rechtskonformität von Deep-Links zunächst uneingeschränkt bestätigt. Das Gericht befand, dass ein Hyperlink zu einem urheberechtlich geschützten Werk auf einer Unterseite das Vervielfältigungsrecht daran nicht berührt und auch Suchmaschinen-Resultate, die über einen Deep-Link direkt zum Inhalt einer Unterseite führen, rechtens sind. Content-Anbieter seien selbst dafür verantwortlich, den Inhalt ihrer Seiten gegebenenfalls durch technische Zugangsbeschränkungen zu schützen.

Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2010 konkretisierte das Paperboy-Urteil im Hinblick auf die rechtliche Relevanz von Zugangssperren. Demnach hat jeder Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Content das Recht, seine Inhalte zu schützen und nur bestimmen Nutzergruppen zugänglich zu machen. Ein Deep-Link, der solche Schutzmaßnahmen bewusst umgeht, verletzt damit Urheberrechte. Dies gilt auch dann, wenn die Sperre – im beklagten Fall eine Session-ID – sehr einfach auszuhebeln ist, da der Schutz des Urheberrechtes nicht mit technischen Gegebenheiten in Verbindung stehe und das Vorhandensein der Zugangsbeschränkung den Willen des Seitenbetreibers klar zum Ausdruck bringe. Deep-Links auf technisch ungeschützte Seiten sind dagegen rechtlich unbedenklich.

Ein Kommentar auf “Deep Links”

  1. […] Begriffserklärung siehe bitte unter Deep Links. […]